Ihre Daten. Ihre Entscheidung.
Vor dem Start vereinbaren wir, was aufgezeichnet werden darf und wer es nutzen darf.
Erst anonymisieren.
Dann freigeben.
Die Kamera entfernt identifizierende Informationen vor der Speicherung. Der Rohstrom verlässt das Gerät nicht. Ihr Werk prüft jeden Datensatz vor der Nutzung.
Abläufe verstehen.
Die Analyse umfasst mindestens fünf Mitarbeitende. Einzelpersonen werden nicht bewertet; auch Emotionserkennung ist vertraglich ausgeschlossen.
Freiwillig teilnehmen.
Die Taste an der Kamera stoppt die Aufnahme sofort. Mitarbeitende können jederzeit ohne Begründung aussteigen. Nichtteilnahme hat keine Nachteile.
Speicherung und Nutzungsrechte
Speicherung und Verarbeitung erfolgen ausschließlich in deutschen Rechenzentren. Abnehmer erhalten Lizenzen nach deutschem und EU-Recht, kein Rohmaterial.
Die Kamera entfernt Gesichter, Stimmen, Ausweise und Bildschirme vor der Speicherung. Die Aufnahmen dienen dem Robotik-Training sowie der Schulung und Betriebsanalyse für Ihr Werk. Jede weitere Nutzung braucht eine neue Vereinbarung.
Betriebsrat und Vereinbarungen
Wir bereiten die Betriebsvereinbarung vor und zeigen Anonymisierung, Löschung und Ausstieg an echtem Material. Ihre Rechtsabteilung prüft die Unterlagen und stimmt sie mit uns ab.
Wo ein Betriebsrat besteht, ist die Einführung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG mitbestimmungspflichtig, die Prämie nach Nr. 10. Dort beginnt ohne Betriebsvereinbarung keine Aufnahme. Ohne Betriebsrat stimmen wir dokumentierte Einwilligungen nach § 26 BDSG und die Datenschutz-Folgenabschätzung mit Ihrem Datenschutzbeauftragten ab.
Prämie für Mitarbeitende
Teilnehmende erhalten eine nach Tätigkeit gestaffelte Prämie je nutzbarer Aufnahmestunde über die Lohnabrechnung. Die Regeln stehen in der Betriebsvereinbarung oder, ohne Betriebsrat, in einer einheitlichen schriftlichen Prämienregelung.
Die Prämie ist moderat und auf Teamebene angelegt. Beim Ausstieg muss niemand etwas zurückzahlen.
Unterlagen und rechtlicher Rahmen
Nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, mit Zweckbindung, Löschfristen und Ausstiegsrechten.
Nach Art. 35 DSGVO, inklusive Datenflussdiagramm und Risikobewertung.
Für Mitarbeitende, verständlich formuliert, jederzeit widerrufbar.
Nach Art. 28 DSGVO, mit Rechenzentren ausschließlich in Deutschland.
Zweckbindung, Weitergabeverbot, Wettbewerberausschluss, Vertragsstrafen.
Für Betriebsrat, Datenschutzbeauftragte und Mitarbeitende: was gespeichert wird, was nicht, und wer es sieht.
DatAGI bereitet die Unterlagen auf eigene Kosten vor, betreibt eine eigene Plattform und richtet die Informationssicherheit nach ISO 27001 aus. Das Programm arbeitet nach DSGVO und EU-KI-Verordnung.
Unterlagen anfragenHäufige Fragen.
Ersetzen die Roboter unsere Leute?
Die Modelle sollen vor allem schwer zu besetzende oder belastende Tätigkeiten übernehmen. Fachkräfte werden dafür geschult, Roboter anzulernen und zu prüfen. Eine Garantie, dass sich Arbeitsplätze langfristig nicht verändern, geben wir nicht.
Wer kauft die Daten, und kann man sie bei Ihnen anfragen?
Robotik-Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Automatisierungshersteller. Auch DatAGI trainiert eigene Modelle. Ihr Werk gibt die Abnehmerkategorien frei und kann Wettbewerber vertraglich ausschließen. Daten für Robotik anfragen.
Gefährdet das unser Prozess-Know-how?
Ihr Werk legt fest, was nicht aufgenommen werden darf. Sie prüfen jeden Datensatz vor der Freigabe und können Wettbewerber namentlich ausschließen.
Was bekommt unser Werk konkret, und wie viel Geld ist dabei?
Schulung und Analyse sowie einen Anteil am Partnerpool. Die Höhe hängt von der Nutzung ab; einen festen Stundenerlös gibt es nicht. Die erste Auszahlung erfolgt im Schnitt nach vier bis sechs Monaten.
Können wir aufhören, und kann eine einzelne Person aufhören?
Das Werk kann mit 30 Tagen Frist ohne Vertragsstrafe kündigen. Teilnehmende können sofort pausieren oder aussteigen. Bestehende Lizenzen laufen aus; Ihr Anteil wird weiter ausgezahlt.
Passt DatAGI zu Ihrem Werk?
Das klären wir in einem persönlichen Gespräch.